Referenzen

Michael Grebe, - Drucktechnische Ausbildung
- Dipl.-Designer für visuelle Kommunikation
- Marketingfachwirt
Wer wichtige Kunden dauerhaft binden und neue Kunden erfolgreich hinzugewinnen möchte,
muss sehr viel dafür tun. Viele Beispiele erfolgreicher Unternehmen zeigen: Mit einer gezielten
Marketingstrategie, einer entsprechenden Vertriebsplanung und einem unverwechselbaren
Markendesign können kleine und mittelständische Betriebe ihre Wettbewerbsposition nachhaltig verbessern.
- Markendesign, Markeneinführung
- Corporate Branding
- Nachhaltige Designstrategien
- Kommunikationsmittel und webbasierte Anwendungen
( z.B. Relaunch Website, Videoproduktionen u.v.m.)
Achtung: Die Förderung der Designberatung umfasst reine Beratungsleistungen. Gestaltungsleistungen in Form von Kommunikations-, Medien- und Produktdesign sind nicht Gegenstand der Förderung.
- Marktanalysen und -prognosen, um wichtige Marktdaten zu erhalten
- Analyse von Erfolgspotenzial
- Überprüfung und Optimierung des Bekanntheitsgrades
- Planung und Festlegung Ihrer Werbeziele
- den Kommunikationsmix für den Einsatz der Werbeinstrumente
- Maßnahmen zur Neukundengewinnung
- Entwicklung eines kommunizierbaren Produktvorteils oder Alleinstellungsmerkmals
- Positionierung Ihres Unternehmens
So können Sie sich in Zukunft deutlich von der Konkurrenz abheben und Ihr Unternehmen konsequent auf den Markt, also die Kunden und deren Bedürfnisse, ausrichten.
Eng verknüpft mit einer erfolgreichen Marketingstrategie ist eine individuelle Vertriebsstruktur.
Denn nicht jeder Vertriebsweg eignet sich für jedes Produkt oder jede Dienstleistung.
- Durchführung von Marktanalyse und -prognose, um wichtige Marktdaten zu erhalten
- geeignete Maßnahmen zur Neukundengewinnung
- Erschließung neuer Absatzmärkte
- ggf. eine Sortimentsoptimierung
- Erarbeiten einer neuen Vertriebsstruktur
- Auf- und Ausbau möglicher Vertriebskanäle
- Vertriebscontrolling

- Markendesign, Markeneinführung
- Corporate Branding
- Nachhaltige Designstrategien
- Kommunikationsmittel und webbasierte Anwendungen
(z.B.: Relaunch Website, Videoproduktionen u.v.m)
- Produktentwicklung und -optimierung
- Auftragsvergabe und Briefing
Achtung!: Die Förderung der Designberatung umfasst reine Beratungsleistung
Gestaltungsleistungen in Form von Kommunikation-, Medien- und Produktdesign
sind nicht Gegenstand der Förderung.
- Unternehmen mit Sitz in Hessen
- max. 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz vom max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR
- max. 25% Beteiligung von oder an anderen Unternehmen
- Selbstständige/Freiberufler
- Bis zu 5 Tage à max. 600 EUR (650 EUR im EFRE-Vorranggebiet) je Beratungstag.
- Zuschuss max. 3.000 EUR ( 3.250 EUR im EFRE-Vorranggebiet)
- Max. 50% des Beratungshonorars
- Für die Programme Designberatung, Übergabeberatung, Coaching und Beratung zur
Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte werden innerhalb von 3 Jahrenzusammen
max. 12.000 EUR (13.000 EUR im EFRE-Vorranggebiet) Förderung gewährt.
Digitale Geschäftsmodelle: Neue Produktinnovationen und Services
Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services
Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte.
In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung u.a.).
Einführungvon e-Business-Software-Lösungen, z.B. IT-gestützte Managementsysteme,
Modellierung von Geschäftsprozessen.
Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend),
z.B. Webseiten, Apps, Online-Vertriebswege, z.B. Webshops, eSupport, elektronische Marktplätze, automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache,
Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketing.
Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, z.B. Cloud Computing,
digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen,
Organisation und Schutz von Daten, Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen
IT-Konzepten.
- Unternehmen mit Sitz in Hessen
- Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR
- max 25& Beteiligung von oder an anderen Unternehmen, Selbstständig/Freiberufler
Beratungsprojekte für klein und mittelständische hessische Unternehmen (KMU)
können für bis zu zehn Tagewerke bezuschusst werden.
Der Zuschuss beträgt 600 EUR je Tagewerk - in EFRE-Vorranggebieten bis zu 650 EUR
je Tagewerk. Also insgesamt maximal 6.000 EUR bzw. 6.500 EUR und max. 50% des
Beratungshonorars. Für die Programme Hessen-PIUS, Beratungen zu Digitalisierung und
Antragsstellung in Innovationsprogrammen werden innerhalb von 3 Jahren max.
12.000 EUR (in EFRE-Vorranggebieten 13.000 EUR) Förderung gewährt.
Kleine und mittelständische Unternehmen können bei der Unternehmensberatung
von der Bundesförderung durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
profitieren. Gefördert werden:
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der
Unternehmensführung.
- die von Unternehmer/innen geführt werden
- die von Migranten/innen geführt werden
- die von Unternehmer/innen mit Behinderung geführt werden,
zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung
- zur Fachkräftegewinnung und -Sicherung
- zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
Modul 1 richtet sich an Jungunternehmen
(Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung) für sämtliche Themenschwerpunkte der allgemeinen oder speziellen Beratung. Es gelten folgende Kriterien:
- maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 4.000 Euro
- Fördersatz 50% (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig - ohne Region Lüneburg)
- Förderhöchstsatz: 2.000 Euro
- Zielsetzung: Unterstützung beim Aufbau, der nachhaltigen Führung und Sicherung des Jungunternehmens.
Modul 2 gilt für Bestandsunternehmen
(Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung) für sämtliche Themenschwerpunkte der allgemeinen oder speziellen Beratung. Es gelten folgende Kriterien:
- maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000 Euro
- Fördersatz 50% (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig - ohne Region Lüneburg)
- Förderhöchstsatz: 1.500 Euro
- Zielsetzung: Ergänzung und Vertiefung des Unternehmerpotenzials und der Handlungskompetenz.
Modul 3 hilft Unternehmen in Schwierigkeiten für folgende Bereiche und Konditionen:
- Unternehmenssicherungsberatung
- Zusätzlich kann nach der Unternehmenssicherungsberatung, zur Vertiefung der
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit,
eine weitere Beratung (Folgeberatung) gefördert werden
- maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000 Euro
- Fördersatz 90% bundesweit
- Förderhöchstsatz: 2.700 Euro
- Zielsetzung: Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und der Vorbeugung von Entlassungen
"Die Förderung von Unternehmensberatungen dient der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung."
"Ein Unternehmen zu führen ist Vielfalt pur: ob Organisation, Produktentwicklung, Kundenakquise, Werbung, Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung oder auch Vertragsverhandlungen – als Unternehmerin und Unternehmer muss man mit vielen Themen vertraut sein."
"Wer nur auf „learning by doing“ setzt, zahlt nicht selten hohes Lehrgeld. Schlimmer noch: Informationsdefizite sind die zweithäufigste Ursache für das "Aus" von Unternehmen. Lebenslanges Lernen heißt das Schlagwort: Es steht für die kontinuierliche Versorgung des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellen Informationen, sei es in schriftlicher Form oder als Beratung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten."
Quelle: www.bafa.de
Wir zeigen Ihnen, bei welchen Themen eine solche Beratung und Entscheidungshilfe besonders hilfreich ist und wie Sie hierbei unterstützt werden können. Nehmen Sie Kontakt
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Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des RKW Hessen
und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)![]()